Wartezeit – Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes
Bei einer Sterbegeldversicherung kann nach dem Versicherungsbeginn eine Wartezeit gelten. Während dieses Zeitraums steht die vollständige Versicherungssumme möglicherweise noch nicht zur Verfügung. Stattdessen können eine eingeschränkte oder gestaffelte Leistung sowie besondere Regelungen für einen Unfalltod vorgesehen sein. Diese Seite ordnet Dauer, Leistungsumfang und Ablauf der Wartezeit sachlich ein.
Ergänzende Informationen zu unterschiedlichen Versicherungsarten finden Sie auf Kosten-Versicherung.de
Grundlagen der Wartezeit
Die Wartezeit ist ein vertraglich festgelegter Zeitraum nach Beginn der Versicherung. Tritt der Todesfall innerhalb dieses Zeitraums ein, kann die Leistung geringer sein als die vereinbarte Versicherungssumme. Eine Wartezeit wird insbesondere bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen verwendet, ist jedoch nicht bei jeder Sterbegeldversicherung vorgesehen.
- Vertraglich festgelegter Zeitraum nach Versicherungsbeginn
- Vollständige Leistung kann zunächst eingeschränkt sein
- Häufige Verbindung mit Tarifen ohne Gesundheitsfragen
- Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag
Beginn und Dauer der Wartezeit
Die Wartezeit beginnt regelmäßig mit dem im Vertrag genannten Versicherungsbeginn. Ihre Dauer wird in den Versicherungsbedingungen festgelegt und kann sich zwischen Tarifen unterscheiden. Auch das Eintrittsalter oder die gewählte Vertragsgestaltung können für die verfügbaren Regelungen von Bedeutung sein.
- Beginn regelmäßig mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn
- Dauer ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen
- Unterschiedliche Zeiträume je nach Tarif möglich
- Vertragsgestaltung kann die Wartezeit beeinflussen
Leistung während der Wartezeit
Stirbt die versicherte Person während der Wartezeit, richtet sich die Leistung nach den Bedingungen des Vertrags. Vorgesehen sein können beispielsweise eine anteilige oder gestaffelte Leistung, die vollständige oder teilweise Erstattung gezahlter Beiträge oder eine andere festgelegte Zahlung. Eine einheitliche Regelung für alle Sterbegeldversicherungen besteht nicht.
- Anteilige oder gestaffelte Leistung kann vorgesehen sein
- Beitragserstattung ist je nach Vertrag möglich
- Leistungsumfang kann sich während der Wartezeit erhöhen
- Konkrete Regelung ergibt sich aus den Vertragsbedingungen
Unfalltod und vollständiger Versicherungsschutz
Für den Tod infolge eines Unfalls können besondere Regelungen gelten. Bei manchen Tarifen ist der Unfalltod von der Wartezeit ausgenommen oder es wird eine gesonderte Leistung vereinbart. Nach Ablauf der Wartezeit gilt bei erfüllten vertraglichen Voraussetzungen der vorgesehene Versicherungsschutz. Maßgeblich bleiben die Definition des Unfallbegriffs und die weiteren Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
- Besondere Leistung bei Unfalltod kann vereinbart sein
- Wartezeit kann für Unfalltod entfallen
- Vollständiger Schutz nach Ablauf der Wartezeit möglich
- Unfallbegriff und Ausschlüsse richten sich nach dem Vertrag
FAQ – Häufige Fragen
Gilt bei jeder Sterbegeldversicherung eine Wartezeit?
Nein. Ob eine Wartezeit gilt, hängt vom gewählten Tarif und den Vertragsbedingungen ab. Sie wird insbesondere bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen verwendet.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Die Dauer der Wartezeit wird in den Versicherungsbedingungen festgelegt und kann sich zwischen den Tarifen unterscheiden. Eine einheitliche Dauer besteht nicht.
Welche Leistung wird während der Wartezeit erbracht?
Je nach Vertrag können eine anteilige oder gestaffelte Leistung, eine vollständige oder teilweise Erstattung gezahlter Beiträge oder andere festgelegte Zahlungen vorgesehen sein. Für einen Unfalltod können besondere Regelungen gelten.
