Wartezeit

Grundlagen der Wartezeit

Die Wartezeit ist ein vertraglich festgelegter Zeitraum nach Beginn der Versicherung. Tritt der Todesfall innerhalb dieses Zeitraums ein, kann die Leistung geringer sein als die vereinbarte Versicherungssumme. Eine Wartezeit wird insbesondere bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen verwendet, ist jedoch nicht bei jeder Sterbegeldversicherung vorgesehen.

  • Vertraglich festgelegter Zeitraum nach Versicherungsbeginn
  • Vollständige Leistung kann zunächst eingeschränkt sein
  • Häufige Verbindung mit Tarifen ohne Gesundheitsfragen
  • Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag

Gesundheitsfragen
Versicherungssumme

Beginn und Dauer der Wartezeit

Die Wartezeit beginnt regelmäßig mit dem im Vertrag genannten Versicherungsbeginn. Ihre Dauer wird in den Versicherungsbedingungen festgelegt und kann sich zwischen Tarifen unterscheiden. Auch das Eintrittsalter oder die gewählte Vertragsgestaltung können für die verfügbaren Regelungen von Bedeutung sein.

  • Beginn regelmäßig mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn
  • Dauer ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen
  • Unterschiedliche Zeiträume je nach Tarif möglich
  • Vertragsgestaltung kann die Wartezeit beeinflussen

Eintrittsalter

Leistung während der Wartezeit

Stirbt die versicherte Person während der Wartezeit, richtet sich die Leistung nach den Bedingungen des Vertrags. Vorgesehen sein können beispielsweise eine anteilige oder gestaffelte Leistung, die vollständige oder teilweise Erstattung gezahlter Beiträge oder eine andere festgelegte Zahlung. Eine einheitliche Regelung für alle Sterbegeldversicherungen besteht nicht.

  • Anteilige oder gestaffelte Leistung kann vorgesehen sein
  • Beitragserstattung ist je nach Vertrag möglich
  • Leistungsumfang kann sich während der Wartezeit erhöhen
  • Konkrete Regelung ergibt sich aus den Vertragsbedingungen

Auszahlung

Unfalltod und vollständiger Versicherungsschutz

Für den Tod infolge eines Unfalls können besondere Regelungen gelten. Bei manchen Tarifen ist der Unfalltod von der Wartezeit ausgenommen oder es wird eine gesonderte Leistung vereinbart. Nach Ablauf der Wartezeit gilt bei erfüllten vertraglichen Voraussetzungen der vorgesehene Versicherungsschutz. Maßgeblich bleiben die Definition des Unfallbegriffs und die weiteren Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

  • Besondere Leistung bei Unfalltod kann vereinbart sein
  • Wartezeit kann für Unfalltod entfallen
  • Vollständiger Schutz nach Ablauf der Wartezeit möglich
  • Unfallbegriff und Ausschlüsse richten sich nach dem Vertrag

Beiträge und Kosten

FAQ – Häufige Fragen

Gilt bei jeder Sterbegeldversicherung eine Wartezeit?

Nein. Ob eine Wartezeit gilt, hängt vom gewählten Tarif und den Vertragsbedingungen ab. Sie wird insbesondere bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen verwendet.

Wie lange dauert die Wartezeit?

Die Dauer der Wartezeit wird in den Versicherungsbedingungen festgelegt und kann sich zwischen den Tarifen unterscheiden. Eine einheitliche Dauer besteht nicht.

Welche Leistung wird während der Wartezeit erbracht?

Je nach Vertrag können eine anteilige oder gestaffelte Leistung, eine vollständige oder teilweise Erstattung gezahlter Beiträge oder andere festgelegte Zahlungen vorgesehen sein. Für einen Unfalltod können besondere Regelungen gelten.

Weiterführende Informationen und Services zur Sterbegeldversicherung

→ Themen zur Sterbegeldversicherung vertiefen ✅ Regionale Informationen zur Sterbegeldversicherung

Hinweis: Die Inhalte auf Kosten-Sterbegeldversicherung.de dienen ausschließlich der allgemeinen Information und thematischen Einordnung. Sie stellen keine individuelle Beratung oder Empfehlung dar. Es gilt der rechtliche Hinweis im Footer.

Weiterführende Informationen und Services finden Sie im Service Hub und über externe Serviceangebote.
Ergänzende regionale Informationen können über Berater-A-Z.de bereitgestellt werden.